In der komplexen und sich ständig wandelnden Welt des Energierechts biete ich spezialisierte Verteidigung gegen Verbandssanktionen, die nach dem Energiewirtschaftsgesetz, § 30 OWiG und korrespondierenden Normen drohen können.
Solche Sanktionen nehmen schnell existenzvernichtende Wirkung an, § 95 EnWG sieht beispielsweise Bußgelder in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes vor.
Ich stehe Ihrem Unternehmen zur Seite, um es vor Sanktionen zu schützen und seine Interessen zu verteidigen.
Mit Erfahrung im Energierecht und im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht bin ich Ihr verlässlicher Partner, um komplexe juristische Herausforderungen zu meistern.
Meine durchdachten und innovativen Ansätze zielen darauf ab, Sanktionen abzuwenden und Ihre Geschäftstätigkeit zu sichern.
©Dr. Seyderhelm. Alle Rechte vorbehalten.
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