Als spezialisierter Rechtsanwalt für Energiestrafrecht berate und verteidige ich in strafrechtlichen
Angelegenheiten der gesamten Energiewirtschaft.
Strategische Verteidigung gegen Verbandssanktionen im Rahmen des EnWG und anderer relevanter Gesetze.
Professionelle Verteidigung von Individualpersonen bei Vorwürfen energierechtlicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Individuelle Beratung zur strafrechtlichen Haftung von Geschäftsführung und Vorstand in der Energiewirtschaft.
Die Kanzlei ist auf die Schnittstelle von Energierecht und Strafrecht spezialisiert.
Häufig begegnet man im Energiestrafrecht Strafverfolgerinnen und Strafverfolgern,
die mit den energierechtlichen Besonderheiten nicht vertraut sind.
Dann ist Expertise gefragt, um frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Ziel ist stets die Einstellung des Verfahrens, um eine öffentliche Hauptverhandlung oder einen Eintrag im Führungszeugnis zu vermeiden. Immer mit dem richtigen Verteidigungsstil:
Ob konfrontativ gegen die Strafjustiz oder mit leisen Tönen an der entscheidenden Stelle.
©Dr. Seyderhelm. Alle Rechte vorbehalten.
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